21. November 2013

JAMA-Neuerungen

logo_judo_1Der ÖJV entwickelt die JAMA-Datenbank  zur besseren  Nutzung ständig weiter.

Wir freuen uns daher  folgende wichtige Neuerungen bekannt geben zu können:

–       Judocard: Um die Judocard noch nützlicher zu gestalten, werden beginnend mit der Judocard 2014 drei neue Informationen auf der Card aufscheinen:

Der ganze Artikel kann hier als pdf (zum Ausdrucken) herunter geladen werden!

Die Card soll  für 2014 so aussehen:

Card2_Foto_code_kyu_aea

Die Fotos der Judoka können ab sofort im JAMA hochgeladen werden.
Ein Vereins-Administrator kann im Formular F 51 (Mitglieder anlegen/bearbeiten/reaktivieren) jedem Mitglied ein Foto zuordnen.

Die hochformatigen Fotos sollen eine Auflösung von mindestens zirka 350 (Breite) mal 450 (Höhe) Pixel aufweisen. Sollte das Foto eine bessere Auflösung haben, ist das für die Datenbank kein Problem, es verlängert lediglich die Zeit zum Hochladen.

Das Gesicht des Judoka sollte auf dem Bild möglichst formatfüllend zu sehen sein, damit er dann auch auf der Card wiedererkannt wird. Hier sind Beispiele angeführt:

Fotos
Vorgehensweise zum Hochladen der Fotos:

F51

–       Ziel muss sein, dass spätestens Ende 2014 alle aktiven Mitglieder (für die eine Judocard 2015 bestellt werden soll), ein Foto zugeordnet haben.
Wir sind aber überzeugt, dass es für unsere Mitglieder sehr attraktiv ist, wenn schon die Judocards 2014 mit ihrem Foto versehen sind.

–       In der Mitgliederübersicht (F 51) ist ersichtlich, bei welchem Mitglied schon ein Foto hochgeladen wurde. Auch das Jahr, in dem das Bild hinzugefügt wurde, ist ersichtlich.

–       Mailadresse der Mitglieder:
Zukünftig wäre es wünschenswert, wenn alle Mitglieder ihre Daten im JAMA selbst einsehen könnten. Dazu benötigen sie einen einfachen Zugang, der nur möglich ist, wenn ihre Mailadresse im JAMA eingegeben ist. Wir ersuchen daher alle Vereinsadministratoren, dieses Feld auszufüllen. Dadurch ist auch sichergestellt, dass die Mitglieder unsere Newsletter erhalten.

–       Ärztliches Attest:
Es wurde beschlossen, dass ab 2014 für alle Altersklassen bis U18 generell nur mehr ein ärztliches Attest benötigt wird.
Das bedeutet, dass der Judoka beim ersten Antreten bei einem Turnier oder  einer Meisterschaft ein Attest, das seine Wettkampftauglichkeit bescheinigt, vorweisen muss. Dieses Attest gilt für das gesamte Judoleben.
Die Landesverbände haben ab sofort die Möglichkeit, das Datum des Attests im JAMA einzutragen. Sie werden ihre Vereine darüber informieren, wie die Daten der Atteste im JAMA zu bestätigen sind. Diese Eintragung ist für den Landesverband nur möglich, wenn alle Pflichtfelder (auch die Adresse) des Mitglieds ausgefüllt sind. Wir ersuchen daher alle Vereine, diese Felder nachzutragen.

Auf der Judocard wird zukünftig bei eingetragenem  Attest im JAMA ein Symbol für das ärztliche Attest aufscheinen.

Wir sind uns bewusst, dass diese Neuerungen kurzfristig einen Mehraufwand für die Vereinsfunktionäre bringen, sind aber davon überzeugt, dass diese Änderungen eine zeitgemäße Verbesserung des Judopasses/ der Judocard darstellen.


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